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AGB

Zeltlust UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführung: Merlin Straten

Amtsgericht Hamburg HRB 167787

St.nr.: DE 50/769/01181

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Januar 2022

§1 Hauptpflichten der Vertragsparteien

(1) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die vermieteten Zelte nebst eventuell mit vermietetem Zubehör zum vereinbarten Termin zum Standort zu verbringen sowie diese auf- und abzubauen, sofern nicht anders vereinbart. Sofern der Versand der Zelte vereinbart wurde gelten die Hauptpflichten aus §1 (1.1- 1.6).

(1.1) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, dem Mieter die auf dem Mietvertrag/Rechnung aufgeführten Mietgegenstände für die Dauer der dort angegebenen Mietzeit / Vertragsdauer zu überlassen. Zu diesem Zweck erhält der Mieter die Mietsache spätestens einen Werktag vor Buchungsbeginn. Für die Gewährleistung der pünktlichen Lieferung wird der Geldeingang auf dem Konto der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) 10 Werktage vor Buchungsbeginn vorausgesetzt. Für Verzögerungen im Versand aufgrund von Lieferverzögerungen Dritter Dienstleister haftet die Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich nicht. Der Mieter hat zu gewährleisten, dass er die Mietsache zum angekündigten Zeitpunkt entgegennehmen kann.

(1.2) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) bemüht sich den Mietgegenstand im einwandfreien, gereinigtem und betriebsfähigen Zustand zu übergeben. Nicht erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach deren Feststellung dem Vermieter per E-Mail anzuzeigen.

(1.3) Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß (nach §5) zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß (nach §3) zu behandeln und am ersten Werktag nach Beendigung der Mietzeit gesäubert zurückzuschicken.

(1.4) Zu diesem Zweck (aus 1.3) liegen Rücksendescheine der Sendung bei, der Mieter ist verpflichtet diese für die Rücksendung zu verwenden. Die Rücksendung wird durch ein von Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) bestimmtes Versandunternehmen durchgeführt.

(1.5) Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache gereinigt und trocken in den vom Vermieter gestellten Versandbehältern zu verschicken. Bei fahrlässiger Verpackung der Mietsache, haftet der Mieter für etwaige Schäden oder Verluste.

(1.6) Wird die Mietsache vom Mieter zu spät zurückgesendet, wird pro fälligen Kalendertag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten. Dieser beinhaltet die Kosten für die An- und Abreise (Logistikkosten), die vertragsgemäße Nutzung der Zelte, Personalkosten sowie den Auf- und Abbau der Zelte. 

(3) Die Logistikkosten berechnen sich von dem Standort des Mieters am nächsten gelegenen Lager-Standort der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) (Gerlingweg 13, 25335 Elmshorn). Dabei werden die Transportkosten individuell auf Grundlage des Mietmodells, der Anzahl der vermieteten Gegenstände und der Entfernung berechnet. Sofern eine Entfernung von über 200km entsteht, behält sich die Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor eine Übernachtungspauschale von 100,00€ pro Richtmeister und Nacht in Rechnung zu stellen.

§2 Nebenpflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Aufbautermin, spätestens jedoch eine Woche vorher, der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) detaillierte Anweisungen zum Aufbau mit einer aussagekräftigen Skizze des Standortes und der Umgebung inkl. der Maße sowie eine Anfahrtsbeschreibung zukommen zulassen.

(2) Der Mieter ist für die Zugänglichkeit des Standortes während des Auf- und Abbaus sowie die ordentliche Beschaffenheit und Ebenerdigkeit des Untergrundes verantwortlich (insbesondere die Möglichkeit zur Befestigung der Zeltsicherung). Wird die Bodenbeschaffenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt, so behält sich die Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) vor, vor Ort zu entscheiden, ob ein Aufbau möglich ist. Jedes Zelt benötigt 19,6 qm für die Standfläche des Zeltes plus etwaiges Befestigungsmaterial sowie genügend Sicherheitsabstand zwischen den Zelten. Der Mieter ist verpflichtet gemäß der Anzahl der gemieteten Zelte genügend Platz zum Aufbau der Zelte zu gewährleisten.

(3) Der Mieter trägt eventuell entstehende Kosten für weitere benötigte Materialien, An- und Abfahrt sowie Personalkosten für die entstehenden Wartezeiten bei Verletzungen der Pflichten aus (1), (2) und (4).

(4) Der Mieter hat sich über das Vorhandensein von Rohren, Kabeln und/oder anderen Arbeiten am oder im Boden zu erkundigen und Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) darüber rechtzeitig vor dem Aufbau, spätestens jedoch eine Woche vorher, zu informieren.

(5) Der Mieter verpflichtet sich, sofern nicht anders mit der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) vereinbart, die Zelte inklusive des eventuell mit vermietetem Material bis spätestens 11 Uhr des Folgetages der Mietdauer zu räumen und der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) für den Abbau zugänglich zu machen.

§3 Verwendung und Veränderungen der Mietsache

(1) Der Mieter ist verpflichtet, auf die sorgfältige Aufrechterhaltung und Nutzung der Mietsachen zu achten.

(2) Das Verschieben, Verfärben oder anderweitige Veränderungen der Mietsache ist/sind nicht gestattet.

(3) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) an der Mietsache schwere Gegenstände (Lampen, Dekoration, schwere Girlanden etc.) aufzuhängen.

(4) Der Mieter ist für die Aktivitäten um und in den gemieteten Zelten verantwortlich.

§4 Sicherheit

(1) Eine Beleuchtung der Mietsache darf nur mit elektrisch geerdeter und durch die Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) genehmigter Beleuchtung erfolgen. Eventuell durch die Beleuchtung entstehende Schäden an der Mietsache trägt der Mieter.

(2) Beim Erwärmen des Innenraumes der Zelte ist der Mieter verpflichtet, ausschließlich die zuvor von Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) schriftlich genehmigten Geräte zu verwenden und in Absprache mit der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

(3) Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, in sowie in unmittelbarer Nähe der Mietsache andere als die in Absprache mit der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) vereinbarten Hitzequellen aufzustellen. Als Hitzequellen gelten insbesondere Grills, Barbecues, Gas-/Strom-/Kohleherde, Herd-/Kochplatten, Fackeln, offene Flammen, Feuerstellen. Eventuell durch die Verwendung von nicht genehmigten Hitzequellen entstehende Schäden an der Mietsache trägt der Mieter.

(4) Die Nutzung von Hitzequellen erfolgt auf eigene Gefahr.

§5 Vergütung und Fälligkeit

(1) Der Gesamtbetrag ist sofort nach Vertragsschluss, spätestens jedoch 14 Tage danach, an das Konto der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) zu entrichten. Fristwahrend gilt allein der Zahlungseingang auf dem Konto der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt).

(2) Der Mieter ist verpflichtet eine Kaution in Höhe von 100€ pro gemieteten Zelt unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens 14 Tage danach, an das Konto der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) zu entrichten. Die Kaution wird nach Prüfung der Zelte und eventuellen vermieteten Einrichtungsgegenständen nach der Vermietung binnen einer Woche auf das Konto des Mieters zurückerstattet, sofern keine Beschädigungen aufgetreten sind. 

§6 Stornierungen

(1) Bei Stornierung des gesamten oder Teile des Mietvertrages durch den Mieter entstehen folgende Stornogebühren:

  • bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 50 %,
  • zwischen 30 – 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 75 % des gesamten Mietzinses fällig.
  • ab 13 Tagen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus ist der gesamte Mietzins (bzw. der stornierte Teil) zu entrichten.

(2) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die anfallende Stornogebühr von dem vom Mieter bereits Geleisteten abzuziehen.

§7 Witterungsverhältnisse und höhere Gewalt

(1) Bei extremen Wetterbedingungen und höherer Gewalt behält sich Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, die gemieteten Zelte und eventuell mitvermietetes Zubehör nicht zum vereinbarten Termin aufzubauen. Extreme Wetterbedingungen sind insbesondere ab Windstärke 8, Gewitter etc. anzunehmen. 

(2) Bei höheren Gewalten, wie beispielsweise einer Pandemie, behält sich Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, die gemieteten Zelte und eventuell mitvermietetes Zubehör nicht zum vereinbarten Termin aufzubauen. 

(3) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, das bis zu diesem Zeitpunkt durch den Mieter Geleistete abzüglich eventuell entstandener Kosten für An- und Abfahrt sowie Personalkosten zu erstatten.

§8 Schäden an der Mietsache

(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer an der Mietsache und dem mit vermieteten Zubehör entstandenen Schäden, soweit er oder seine Gäste diese zu verschulden hat.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Mietgegenständen vorzunehmen und eventuelle Schäden unverzüglich gegenüber der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) anzuzeigen.

(3) Die Benutzung und das Abfeuern von Konfetti sowie von Feuerwerk in der unmittelbaren und mittelbaren Nähe der Zelte sind ausdrücklich untersagt. Eventuell durch die Verwendung von Konfetti und Feuerwerk entstehende Schäden und Verfärbungen an der Mietsache trägt der Mieter.

(4) Die Zunahme und auch Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (Wasser ausgeschlossen), insbesondere alkoholischer Getränke, ist innerhalb der Zelte nicht gestattet. Eventuell durch die Bereitstellung oder Zunahme von Nahrungsmitteln und Getränke entstehende Schäden und Verfärbungen an der Mietsache trägt der Mieter.

(5) Für alle Schäden, für die der Mieter nach (1) aufkommen muss, gilt der Kaufpreis der vermieteten Mietgegenstände, welche anteilig nach gesetzlichen Abschreibungen und zu 100% bei Totalschaden oder Verlust ersetzt werden müssen.

§9 Reinigung

(1) Zusätzlich zu dem geschuldeten Mietzins nach § 1

(2) ist Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls die Mietsache sowie etwaig mitvermietetes Zubehör nicht von Schmutz, der durch den Mieter verursacht wurde, gereinigt wurde (i.e. Flecken durch Konfetti, Feuerwerk, Obst, Getränke, Farbe o.ä.). Dies gilt nicht für Schmutz, der durch Wind, Regen, Laub oder andere natürliche Umstände entstanden ist.

(3) Die Höhe der Reinigungsgebühr richtet sich nach der von einer spezialisierten Wäscherei durchzuführenden Reinigung abhängig vom Grad der Verschmutzung.

(4) Die etwaige Rechnungssumme aus (3) wird der Kaution (§5 (2)) in voller Höhe abgezogen.

§10 Haftung

(1) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.

(2) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

§11 Farbliche Abweichungen & abweichendes Interior

(1) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) weist daraufhin, dass in Einzelfällen die Farbe der Zelte und des Zubehörs produktionsbedingt leicht von den Abbildungen abweichen kann. Dies gilt auch für etwaige Logos oder Beschriftungen.

(2) Die auf www.zeltlust.de gezeigten Aufnahmen der Zelte und des Interiors zeigen die beispielhafte Darstellung der vermieteten Gegenstände und sind seitens der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtend bei Vermietung zur Verfügung zu stellen.

§12 Werbung

(1) Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, aussagekräftige Fotos der vermieteten Zelte zu machen und diese für Werbezwecke (Galerie der Homepage sowie Social Media und andere Printwerbemittel) zu verwenden. Hierbei verpflichtet sich Zeltlust UG (haftungsbeschränkt), ausschließlich die gemieteten Zelte in den Vordergrund zu rücken und abgebildete Personen lediglich als „Beiwerk” und nicht identifizierbar abzubilden. Dies gilt nicht, sofern die Abgebildeten ihre Einwilligung in die oben genannte Verwendung nicht erteilen sollten.

§13 Anwendung des deutschen Rechts

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das deutsche Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt) und dem Mieter ist der Sitz der Zeltlust UG (haftungsbeschränkt).